STORNO BEDINGUNGEN DER SAISON
STORNOBEDINGUNGEN
Ein Rücktritt vom geschlossenen Beherbergungsvertrag kann unter nachstehenden Bedingungen erfolgen:
o bis 3 Monate vor dem gebuchten Anreisetag kostenfrei - durch schriftliche einseitige Erklärung eines Vertragspartners
o bis 1 Monat vor dem Anreisetag - 40% des gesamten gebuchten Aufenthaltspreises
o bis 1 Woche vor dem Anreisetag - 70% des gesamten gebuchten Aufenthaltspreises
o innerhalb einer Woche vor dem Anreisetag - 90% des gesamten gebuchten Aufenthaltspreises
Die Rücktrittserklärung (Stornoerklärung) muss für Ihre Gültigkeit schriftlich erfolgen und innerhalb der jeweiligen Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.
Im Falle einer Epidemie bzw. Pandemie mit entsprechenden behördlichen Einschränkungen der Wirtschaftstreibenden ist der Beherbergungsbetrieb ausnahmsweise berechtigt, den Beherbergungsvertrag einseitig schriftlich ohne Schadensersatzverpflichtung bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag zu stornieren.
Über Rechtsstreitigkeiten entscheidet das Bezirksgericht Silz
Es wird eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchsversicherung empfohlen.