
STORNO BEDINGUNGEN SAISON 2022/2023
Ein Rücktritt vom geschlossenen Beherbergungsvertrag kann unter nachstehenden Bedingungen erfolgen:
o bis 6 Wochen vor dem gebuchten Anreisetag kostenfrei - durch schriftliche einseitige Erklärung eines Vertragspartners
o bis 4 Wochen vor dem Anreisetag - 40% des gesamten gebuchten
Aufenthaltspreises
o bis 1 Woche vor dem Anreisetag - 70% des gesamten gebuchten
Aufenthaltspreises
o innerhalb einer Woche vor dem Anreisetag - 90% des gesamten gebuchten
Aufenthaltspreises
Die Rücktrittserklärung
(Stornoerklärung) muss für Ihre Gültigkeit schriftlich erfolgen und innerhalb der jeweiligen Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.
Im Falle einer Epidemie bzw. Pandemie mit entsprechenden behördlichen Einschränkungen der Wirtschaftstreibenden ist der Beherbergungsbetrieb ausnahmsweise berechtigt, den Beherbergungsvertrag einseitig schriftlich ohne Schadensersatzverpflichtung bis zu 10 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag zu stornieren.
Über Rechtsstreitigkeiten entscheidet das Bezirksgericht Silz
Es wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen - Info unter www.europaeische.at