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STORNO BEDINGUNGEN DER SAISON 

STORNOBEDINGUNGEN

Ein Rücktritt vom geschlossenen Beherbergungsvertrag kann unter nachstehenden Bedingungen erfolgen:  

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o    bis 3 Monate vor dem gebuchten Anreisetag kostenfrei - durch schriftliche einseitige Erklärung eines Vertragspartners  

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o    bis 1 Monat vor dem Anreisetag - 40% des gesamten gebuchten Aufenthaltspreises

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o   bis 1 Woche vor dem Anreisetag - 70% des gesamten gebuchten Aufenthaltspreises  

 

o   innerhalb einer Woche vor dem Anreisetag - 90% des gesamten gebuchten Aufenthaltspreises  

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Die Rücktrittserklärung (Stornoerklärung) muss für Ihre Gültigkeit schriftlich erfolgen und innerhalb der jeweiligen Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.  

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Im Falle einer Epidemie bzw. Pandemie mit entsprechenden behördlichen Einschränkungen der Wirtschaftstreibenden ist der Beherbergungsbetrieb ausnahmsweise berechtigt, den Beherbergungsvertrag einseitig schriftlich ohne Schadensersatzverpflichtung bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag zu stornieren.  

Über Rechtsstreitigkeiten entscheidet das Bezirksgericht Silz

 

Es wird eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchsversicherung empfohlen. 

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